Allgemeine Geschäftsbedingungen
El Gouna Photography

AGB des Fotografen-Handwerks (Bundesanzeiger Nr. 88 v. 15.05. 02 – Seite 10.436)

I. Allgemeines

  1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle an El Gouna Photography erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. Diese Leistungsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern.
  2. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  3. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handel.

  4. Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist El Gouna Photography – Alexandra Sigg – Scheffelstr. 39 – 79199 Kirchzarten Telefon: +491728423737 | E-Mail: info@elgouna.photography | Website: www.elgouna.photography

  5. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
  6. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle von El Gouna Photography – Alexandra Sigg hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen (Gedruckte Papierbilder, digitale Bilder in Online-Galerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.).

II. Urheberrecht

  1. El Gouna Photography – Alexandra Sigg hat das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes.
  2. Die von El Gouna Photography – Alexandra Sigg hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber darf die Fotos nicht mit Gewinnerzielungsabsicht weiternutzen, außer dies wurde aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart.
  3. Überträgt El Gouna Photography– Alexandra Sigg Nutzungsrechte an seinen Werken, ist -sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an El Gouna Photography– Alexandra Sigg.

  5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  6. Bei der Ver­wen­dung der Fotografien in Online- und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch) ist El Gouna Photography– Alexandra Sigg als Urhe­ber der Fotografien zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt El Gouna Photography– Alexandra Sigg zum Schadensersatz.
  7. Die Roh-Daten verbleiben bei El Gouna Photography– Alexandra Sigg. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht. Diese Daten können in bearbeiteter Form nach Absprache mit der Fotografin durch einen zusätzlichen Betrag, unter gleichen Vertragsbedingungen erworben werden.

 III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt und Bearbeitung

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist El Gouna Photography– Alexandra Sigg die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. El Gouna Photography– Alexandra Sigg bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von El Gouna Photography– Alexandra Sigg. Ist ein Download Vertragsgegenstand, so erfolgt die Freischaltung erst nach Zahlungseingang.
  4. Hat der Auftraggeber El Gouna Photography– Alexandra Sigg keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. El Gouna Photography– Alexandra Sigg behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  5. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  6. Die Vor­sortierung erfolgt durch El Gouna Photography– Alexandra Sigg. Dem Auftraggeber ist es unbenommen am Sitz von El Gouna Photography– Alexandra Sigg an der Vorsortierung teilzunehmen. Nach­dem die Auswahl getrof­fen ist, wer­den die Fotografien durch El Gouna Photography– Alexandra Sigg voll­ständig bear­beitet. El Gouna Photography– Alexandra Sigg verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich, spätestens binnen vier Arbeitswochen, abzuschließen und die Fotografien an den Auftraggeber zu senden.
  7. Während eines Fotoshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
  8. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Miriam Specht Fotografie und ist sich bewusst, dass seine Fotografien in ähnlichem Stil bear­beitet werden.
  9. Die nachträgliche Bear­beitung von Fotografien von El Gouna Photography– Alexandra Sigg und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, Hinzufügen von Text, nachträgliche Farbbear­beitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.

  10. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Fotografien von El Gouna Photography– Alexandra Sigg im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass El Gouna Photography– Alexandra Sigg als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  11. Der Auftraggeber genehmigt El Gouna Photography– Alexandra Sigg Lichtbilder des Auftrages für eigene Werbezwecke (off- und online) benutzen zu dürfen. Der Auftraggeber sichert zu, dass er diese Nebenpflicht in der unter V.1. dieses Vertrages in einem gesonderten Vertrag mit anderen Unternehmen und/oder Personen und deren Rechten vertraglich gesondert vereinbart hat.

IV. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet El Gouna Photography– Alexandra Sigg für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Produkten, Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden ist. Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  3. El Gouna Photography– Alexandra Sigg haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Dateien und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten auf einen Computer entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
  5. El Gouna Photography– Alexandra Sigg ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Druckereien etc. zu beauftragen.
  6. Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an El Gouna Photography– Alexandra Sigg zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sind handelt. Die Rücksendung muss an die unter Ziff. I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen

V. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an El Gouna Photography– Alexandra Sigg übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Überlässt El Gouna Photography– Alexandra Sigg dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
  2. Überlässt die Fotografin dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann die Fotografin eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann die Fotografin Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt El Gouna Photography– Alexandra Sigg vorbehalten.
  3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die El Gouna Photography– Alexandra Sigg nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass El Gouna Photography– Alexandra Sigg kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von El Gouna Photography– Alexandra Sigg bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  5. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist El Gouna Photography– Alexandra Sigg berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; sie muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Ausschlaggebender Zeitpunkt der Kündigung ist Zugang einer schriftlichen Erklärung bei El Gouna Photography– Alexandra Sigg (E-Mail, Post).
  6. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass El Gouna Photography– Alexandra Sigg kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Er ist berechtigt, El Gouna Photography– Alexandra Sigg einen geeigneten Ersatzteilnehmer vorzuschlagen.

VII. Absage von Leistungen durch El Gouna Photography – Alexandra Sigg

  1. El Gouna Photography– Alexandra Sigg behält sich vor, jederzeit – auch bereits gebuchte – Leistungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere eine Krankheit der Fotografin oder aber die Einstellung der Kooperation eines Drittanbieters mit El Gouna Photography– Alexandra Sigg sein.
  2. Im Falle der Absage durch El Gouna Photography– Alexandra Sigg wird eine bereits gezahlte Gebühr vollständig erstattet.
  3. Eine Absage aus wichtigem Grund berechtigt den Auftraggeber nicht zu einer Schadensersatzforderung.

VIII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. (Hier finden Sie die gesonderte Datenschutzvereinbarung).

IX. Digitale Fotografie

  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotografin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
  2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

X. Bildbearbeitung

  1. Die Bearbeitung von Lichtbildern von El Gouna Photography– Alexandra Siggund ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von El Gouna Photography– Alexandra Siggdigital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt El Gouna Photography– Alexandra Siggvon allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

XI. Nutzung und Verbreitung

  1. Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen El Gouna Photography– Alexandra Siggund dem Auftraggeber gestattet.
  2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
  3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung El Gouna Photography– Alexandra Sigg.
  4. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. Wünscht der Auftraggeber, dass El Gouna Photography– Alexandra Siggihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

  6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von El Gouna Photography– Alexandra Sigg verändert werden.
  7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Erfül­lung­sort für alle Verpflichtungen aus dem Ver­tragsver­hält­nis ist Kirchzarten.
  2. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  4. Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
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